Nettolohnoptimierung ohne Risiken und Nebenwirkungen
Methoden zur Nettolohnoptimierung sind in der Regel nur dann legal, wenn die Gehaltsextras zusätzlich zum geschuldeten Gehalt bezahlt werden. Viele Nettolohnoptimierer*innen haben sich daher darauf spezialisiert, Arbeitsverhältnisse so zu gestalten, dass formal eine zusätzliche Leistung vorliegt, obwohl es sich wirtschaftlich gesehen um eine Gehaltsumwandlung handelt. Fällt dies bei der Prüfung auf, werden Nachzahlungen, Zinsen und Säumniszuschläge fällig. Im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren. Wir verfolgen einen anderen Ansatz und beraten Sie gerne bezüglich des rechtskonformen Instruments zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeiter*innen.
Souverän durch die Betriebsprüfung
Auch wenn bei Ihnen nicht gleich die Alarmglocken läuten, wenn die Prüfungsanordnung eintrifft, so ist diese doch zumindest in den meisten Fällen nicht von großem Jubel begleitet. Mit unserer langjährigen Expertise als Steuerberater*innen begleiten wir Sie gerne bei der Außenprüfung. Eine gute Vorbereitung auf und sachliche Kommunikation während Prüfung und Abschlussgespräch helfen dabei, Ihre Interessen fachkundig zu vertreten. Vom Eingang der Prüfungsanordnung bis zur Schlussbesprechung- wir sind an Ihrer Seite!
Bußgeldfalle A1-Bescheinigung
Für jede berufliche Grenzüberschreitung innerhalb der EU/EWR/Schweiz wird eine A1-Bescheinigung benötigt. Dies betrifft auch berufliche Grenzübertritte, die nur eine Stunde dauern. Theoretisch kann also bereits das Tanken im Anzug zum Problem werden. Wenn Ihre Mitarbeiter*innen im Ausland tätig sind, sollten Sie in jedem Fall vor den Reisen die erforderlichen A1-Bescheinigungen beantragen. Erste Länder verhängen bereits regelmäßig vierstellige Geldbußen. Sprechen Sie uns an, wir kümmern uns gerne um die entsprechenden Bescheinigungen.
Weitere Leistungen
Digitale Personalakte
Bearbeitung der Stammdaten und Auswertungen der Lohnentwicklung für jeweils einen Mitarbeiter.